Frühförderstelle des Familienzentrums Neustrelitz e.V.

Verfahrensweg

Von der ersten Beobachtung zur ersten Förderung

  • Sie sind unsicher, ob sich Ihr Kind normal entwickelt oder die Erzieherin im Kindergarten hat Sie auf eine Entwicklungsauffälligkeit bei Ihrem Kind hingewiesen.
 
  • Dann wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt.
 
  • Mit einem Rezept für Frühförderung kommen Sie zu uns. Gemeinsam füllen wir den Antrag aus und geben ihn zum Sozialamt des Landkreises (Kostenträger).
 
  • Sie bekommen einen Termin zur Vorstellung Ihres Kindes beim Jugendärztlichen Dienst.
 
  • Sobald die Frühförderung bewilligt wurde, geht es los.
 
  • Ihnen als Eltern entstehen keine Kosten.